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Ihr Weg zur Rehabilitation

Es gibt mehrere Wege um eine Rehabilitationsbehandlung in Anspruch zu nehmen.

Wichtig

Liegen bei Ihnen die medizinischen Voraussetzungen vor, dann dürfen Sie auch eine Rehabilitationsbehandlung in Anspruch nehmen!

Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt:

  • als Anschlussheilbehandlung (AHB)
  • Antragsstellung muss vom Krankenhaus erfolgen
  • Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Stationsarzt
  • Sie finden hierbei auch Unterstützung durch den Sozialdienst des Krankenhauses

Antrag durch Hausarzt oder Facharzt  

  • für Arbeitnehmer ist in der Regel der Rentenversicherer zuständig
    • benötigtes Formular: Formblatt G 110
  • für Rentner ist die jeweilige Krankenkasse zuständig
    • Antrag mit dem Muster 60 und 61 
  • in selteneren Fällen, können auch die Gesetzliche Unfallversicherungen, die Bundesagentur für Arbeit, Kriegsopferversorgung und Fürsorge, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Sozialhilfeträger Kostenträger sein

Auf besondere Absprache hin, können auch die Beihilfe für Beamte, die Unfallversicherung für Beamte, die Private Krankenversicherung oder die Private Unfallversicherung Leistungsträger von Rehabilitation und Teilhabe sein.